Unser Einsatz für die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen
Menschenrechte sind in vielen Ländern durch staatliche Akteure bedroht – durch Behörden, Polizei, auch durch Gerichte. Staatliche Willkür zu bekämpfen war und ist ein wesentlicher Teil der Menschenrechtsarbeit. Daran hat auch unsere Gruppe sich beteiligt.
Daneben ist immer stärker in den Fokus gerückt, dass auch wirtschaftliche Gegebenheiten eine Bedrohung für die Menschenrechte sein können. Transnationale Firmen, die unter ausbeuterischen Bedingungen Ware produzieren oder menschenrechtsverletzend Kleinbauern von ihrem Land vertreiben, stehen zunehmend am Pranger. Spätestens seit 2013 in Bangladesch die Textilfabrik Rana Plaza einstürzte und über tausend Arbeiter*innen starben, wird die Einhaltung der Menschenrechte als Grundlage für verantwortungsvolles wirtschaftliches Handeln immer lauter eingefordert.
UNO-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte
Im Jahr 2011 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen die „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ verabschiedet. Es geht z.B. um menschenwürdige Arbeitsbedingungen, um Rohstoffabbau in Konfliktgebieten, um Transparenz in den globalen Lieferketten, um Umwelt- und Sozialstandards und um Beschwerdemechanismen.
Die VN-Leitprinzipien basieren auf drei Säulen:
- Pflicht des Staates zum Schutz der Menschenrechte
- Verantwortung der Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte
- Zugang zu Abhilfe für die Betroffenen von Menschenrechtsverstößen
Die VN-Leitprinzipien schaffen keine neuen Menschenrechtsstandards, sondern beziehen sich auf vorhandene menschenrechtliche Dokumente und Instrumente. Ganz wichtig dabei sind die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (erstmals verabschiedet 1976, Neufassung 2011) und die ILO Kernarbeitsnormen (1998). In den VN-Leitprinzipien ist die Staatengemeinschaft aufgefordert, Nationale Aktionspläne zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien zu erstellen.
Deutscher Aktionsplan und Lieferkettengesetz
Auch die EU-Kommission hat die EU-Mitgliedsstaaten zu Nationalen Aktionsplänen aufgefordert. Die Bundesregierung legte einen ersten Aktionsplan für den Zeitraum 2016-2020 vor. Eine Überprüfung der Ziele im Jahr 2020 zeigte jedoch, dass diese nicht erreicht wurden. Nur wenige Unternehmen waren auf freiwilliger Basis ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht gerecht geworden. Deshalb wurden 2021 mit einem Lieferkettengesetz gesetzliche Maßnahmen verabschiedet, die ab 2023 gelten. Dadurch sind die Vorgaben in Deutschland verbindlich.
EU-Lieferkettenrichtlinie
Um europaweit einheitliche Standards und Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, wurde seit Jahren an einer EU-Lieferkettenrichtlinie gearbeitet. Ziel war, den Flickenteppich nationaler Regelungen zu ersetzen und den bürokratischen Aufwand zu verringern. Auch Unternehmen außerhalb der EU sollten sich an die Lieferkettenrichtlinie halten müssen, wenn sie in der EU Erträge erwirtschaften.
Im Koalitionsvertrag der Ampel für 2021-2025 wurde vereinbart, das Deutschland eine solche Richtlinie unterstützen soll. Das Vorhaben drohte zu scheitern, weil die FDP die Unternehmen zu stark belastet sah. Im März 2024 jedoch konnte die Lieferkettenrichtlinie in stark abgeschwächter Form verabschiedet werden. Die FDP blieb bei ihrem Nein, Deutschland musste sich deshalb enthalten. Auch das Europaparlament gab im Dezember 2025 grünes Licht für die Richtlinie, obwohl sich Bundeskanzler Merz für eine komplette Abschaffung eingesetzt hatte. Allerdings wurde die Richtlinie erneut abgeschwächt und gilt nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresumsatz von 1,5 Mrd. Euro. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen die Vorgaben nun bis Juli 2028 in nationales Recht umsetzen. Die starke inhaltliche Einschränkung der EU-Richtlinie und den zeitlichen Aufschub finden wir sehr bedauerlich.
Aktivitäten unserer Gruppe
Amnesty international hat gemeinsam mit anderen Nichtregierungsorganisationen für eine gesetzliche Regelung von Unternehmensverantwortung gekämpft. Unsere Gruppe hat alle Bemühungen unterstützt, Unternehmen auf menschenrechtliche sowie umwelt- und klimabezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Wertschöpfungsketten zu verpflichten.
Praktisch haben wir beispielsweise den Filmabend „Made in Bangladesh“ mit einem Expertengespräch über die Arbeitsbedingungen in der Textilbranche in Bangladesh organisiert. Auch haben wir in ihrer Existenz bedrohte Bewohner*innen bei ihrem Protest gegen ein Bergbauprojekt in Südafrika unterstützt.