Unser Einsatz für die Menschenrechtsverteidigerin Ruth Eleanora López
Gemeinsam mit drei anderen Gruppen kümmern wir uns um den Fall der Rechtsanwältin Ruth López, die das Referat für Korruptionsbekämpfung und Justiz bei Cristosal leitete, einer der wichtigsten Menschenrechtsorganisationen in El Salvador und im nördlichen Zentralamerika. Während Ruth López wegen Korruptionsanzeigen gegen die Regierung ermittelte, wurde sie im Mai 2025 selbst unter dem Vorwurf der Veruntreuung festgenommen, ohne dass belastende Beweise vorgelegt wurden. Sie ist bis heute inhaftiert – ohne Kontakt zu ihrer Familie und ihrem Anwalt. Am 28. Juli wurde ihr der Menschenrechtspreis der renommierten American Bar Association verliehen.
Seit 2022 herrscht in El Salvador der Ausnahmezustand. Dadurch verstärkte sich die Kontrolle von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Institutionen. Über 88.000 Menschen wurden seitdem willkürlich inhaftiert – die meisten bis heute ohne Urteil. Wie in der Russischen Föderation gibt es auch hier das „Gesetz über ausländische Agenten“. So wurde Cristosal massiv unter Druck gesetzt. Um die Mitarbeitenden zu schützen, musste deshalb im Juli das Büro in El Salvador geschlossen werden; die Arbeit wird nun in Honduras fortgeführt.
Seit Februar 2026 wird Ruth prominent aus der Bundespolitik unterstützt: Frank Schwabe, jetzt Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und in den letzten Legislaturperioden Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion, hat eine Patenschaft für Ruth López übernommen. Sein Statement dazu findet Ihr hier:
Außerdem waren die Bundestagsabgeordneten Max Lucks (Grüne) und Gökay Akbulut (Die Linke) auf offizieller Reise in El Salvador. Sie haben sich bei zahlreichen Gelegenheiten öffentlichkeitswirksam zu
Menschenrechtsthemen geäußert und sich mit Menschenrechtsgruppen solidarisiert. Dies fand in El Salvador große Beachtung – zum Missfallen der Regierung.
Unser Einsatz gegen die Abtreibungsgesetze in El Salvador
Bis vor kurzem kümmerten wir uns intensiv um Frauen in El Salvador, die aufgrund der unmenschlichen Abtreibungsgesetzgebung im Gefängnis saßen. Zwei Beispiele: Teodora del Carmen Vásquez war 2008 wegen einer Fehlgeburt, die als Abtreibung angesehen wurde, zu einer 30-jährigen Haftstrafe verurteilt worden. Nach einer Strafminderung wurde sie im Februar 2018 freigelassen und begnadigt. Auch Evelyn Hernández, die eine Totgeburt erlitten hatte, wurde schließlich vom Mordvorwurf freigesprochen.
In El Salvador sind – wie auch in der Dominikanischen Republik und in Chile – Schwangerschaftsabbrüche absolut verboten. Dies führt dazu, dass Frauen trotz schwerer oder gar lebensbedrohlicher gesundheitlicher Probleme die Schwangerschaft nicht beenden können. Auch für das medizinische Personal gilt das absolute Verbot von Abbrüchen. Schwangere erhalten daher keine angemessene medizinische Beratung und Betreuung. So müssen sie entweder mit den Risiken der Schwangerschaft leben oder aber sie lassen illegal abtreiben, riskieren dabei ihr Leben und werden womöglich angeklagt und verurteilt. Selbst nach einer Vergewaltigung gilt das absolute Abtreibungsverbot. Mädchen und Frauen aus ärmeren Familien sind von dieser Gesetzgebung besonders hart betroffen. Einen Rechtsanwalt zu ihrer Verteidigung können sie sich meist nicht leisten.
Teodora und Evelyn stehen mit ihrem Schicksal nicht allein. Sowohl in El Salvador als auch in anderen lateinamerikanischen Ländern wurden und werden Frauen wegen des Vorwurfs, die Schwangerschaft abgebrochen zu haben, angeklagt und verurteilt. In diesen Ländern stehen Frauen, die Fehlgeburten erlitten, automatisch unter Verdacht. Es geht aber auch um die Kriminalisierung von Frauen, die gezwungenermaßen illegal abtreiben, weil sie keinen anderen Ausweg sehen. Oft bezahlen sie dies mit ihrem Leben. Laut WHO sterben bei illegalen Schwangerschaftsabbrüchen etwa 11 % der Frauen und Mädchen. Dies ist auch eine Tragödie für ihre Familien.
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